AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fotografie
von tom lanzrath - fotografie, Heerstr. 125, 53111 Bonn, nachstehend tom lanzrath genannt, Stand vom 1.9.2008
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
'Fotografien' im Sinne dieser AGB sind alle von tom lanzrath hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden, auf welchem Medium sie vorliegen, auch wenn sie aus dem Archiv von tom lanzrath stammen.
II. Leistungsumfang
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Fotografien in digitaler Form im Datenformat 'jpg' geliefert. Eine etwaige thematische oder andere Sortierung der Fotografien erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung. Die Originale der Fotografien verbleiben bei tom lanzrath. Bedingt durch unterschiedliche Seitenverhältnisse einzelner Fotografien kann es zu Größenabweichungen kommen
Im Falle der nicht persönlichen Abholung erfolgt die Versendung der Fotografien auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, nachfolgend AG genannt.
III. Urheber- und Nutzungsrecht
tom lanzrath steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des AG bestimmt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den AG auf diesen über. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung an tom lanzrath.
Bei der Verwertung der Fotografien kann tom lanzrath verlangen, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt tom lanzrath zum Schadensersatz.
Vorschläge und Weisungen des AG oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.
Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
IV. Gewährleistung und Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet tom lanzrath für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. tom lanzrath haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine ErfÃülungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet tom lanzrath, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
tom lanzrath haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich bei tom lanzrath geltend zu machen. Danach gelten die Lieferungen und Leistungen als mangelfrei abgenommen.
Der AG versichert, dass er an allen tom lanzrath übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt alleine der AG.
Der AG verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der AG nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist tom lanzrath berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen.
V. Gestaltungsfreiheit
Hat der AG tom lanzrath keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. tom lanzrath behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des AG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
VI. Vergütung
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale nach § 19 UStG ohne Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten für z.B. Reisekosten, Modelhonorare, Materialkosten, Studiomieten, Requisiten, etc. sind vom AG zu tragen. Rechnungen sind sofort nach dem Fotoshooting in bar ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum von tom lanzrath.
VII. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die tom lanzrath nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält tom lanzrath auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der AG nachweist, dass tom lanzrath kein Schaden entstanden ist.
Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie von tom lanzrath schriftlich bestätigt wurden.
VIII. Muster und Bildverarbeitung
Überlässt tom lanzrath dem AG mehrere Fotografien zur Auswahl, hat der AG die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurück zu senden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann tom lanzrath, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Jede Form der elektronischen Bildverarbeitung, jede damit verbundene Änderung oder Bearbeitung der erhaltenen Fotografien, jede Speicherung auf digitalen oder analogen Speicher- und Wiedergabemedien, insbesondere die Übertragung auf externe Datenträger (z.B. CD-Rom, MD, Disketten, etc.), die Verwendung von Teilen der gelieferten Fotografien zur Herstellung neuer digitaler Bilder, sowie jede Archivierung der Fotografien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
IX. Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem die Lieferung bzw. die Leistung tom lanzrath verlassen hat.
Für bei tom lanzrath lagernde Unterlagen des AG haftet tom lanzrath nicht für Fälle des fahrlässigen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung. tom lanzrath ist berechtigt, derartige Unterlagen nach zwei Jahren zu vernichten.
X. Eigenwerbung
tom lanzrath ist berechtigt, alle von ihm hergestellten Produkte, einschließlich Personenbildnisse, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. tom lanzrath hat das Recht in Veröffentlichungen über die Produkte als Urheber genannt zu werden.
XI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des AG können gespeichert werden. tom lanzrath verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von tom lanzrath
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
